Bei einem Fahrzeug mit Gasantrieb müssen bei der Hauptuntersuchung auch Funktion und Dichtheit der Gasanlage überprüft werden. Dabei werden z. B. die Gasleitungen mit Gasdetektoren bzw. Lecksuchspray auf Dichtheit überprüft.
Ist im vorangegangenen Zeitraum von 12 Monaten eine Gassystemeinbauprüfung oder Reparatur an der Gasanlage durchgeführt worden und hat der Halter noch die dazugehörige Bescheinigung der Gasanlagenprüfung (GSP bzw. GAP) parat, so entfällt dieser Untersuchungspunkt bei der HU, da hier die GSP/GAP bezogen auf diese HU noch ausreichend ist.
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