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Feinstaubplakette für die Umweltzone

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Gesetzliche Regelungen für Feinstaubplaketten

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16.10.2006 veröffentlichte „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen.

Über den Erwerb einer Feinstaubplakette kann die Autofahrerin/der Autofahrer selbst entscheiden. Sie garantiert freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen. Die amtlichen „Feinstaubplaketten“ können Sie auch von Ihrer/Ihrem GTÜ-Sachverständigen erhalten.

Wie erhalten Sie die Feinstaubplakette?

Von Feinstaub bis Schadstoffgruppe – EMF-Ingenieurbüro informiert Sie über Gesundheitsrisiken durch Feinstaub, gibt einen Überblick über die Umweltzonen sowie Nachrüstinformationen. Natürlich erhalten Sie Ihre jeweilige Schadstoffplakette bei uns. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

Fragen zum Thema Feinstaubplakette?

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema „Feinstaubplakette“? Dann kontaktieren Sie doch einfach EMF-Ingenieurbüro. Das Fachpersonal von EMF-Ingenieurbüro hilft Ihnen gerne weiter und hat nicht nur Antworten auf Ihre Fragen, sondern findet auch immer die passende Lösung für Sie.

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