GTÜ Kfz-Prüfstelle Spandau
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Datenbestätigung

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Bestätigung der Daten

Fahrzeuge, die eine EG-Typgenehmigung besitzen und aus dem EG-Ausland nach Deutschland importiert werden, können – wenn das Fahrzeug jünger als drei Jahre ist – in Verbindung mit der COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) beim Straßenverkehrsamt ohne weitere Untersuchung zugelassen werden.

Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind, benötigen außer der COC-Bescheinigung eine gültige Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung oder den Nachweis der Durchführung einer entsprechenden Untersuchung im EU-Herkunftsland, um dann vom Straßenverkehrsamt zugelassen werden zu können.

Die COC-Bescheinigung bekommen Sie beim Fahrzeughersteller bzw. dem Generalimporteur Ihres Fahrzeuges.

Fahrzeuge, die keine EG-Typgenehmigung besitzen, müssen größtenteils über eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO in den Verkehr gebracht werden (umgangssprachlich auch „Vollabnahme“ genannt). Wir helfen Ihnen gerne beim Zusammenstellen der nötigen Papiere. Da auf der COC-Bescheinigung keine Abgasschlüsselnummer vermerkt ist, suchen wir in Amtshilfe für das Straßenverkehrsamt gerne die passenden Daten aus der GTÜ-Fahrzeug-Datenbank heraus (möglich für Fahrzeuge, die mindestens seit sechs Monaten auf dem Markt erhältlich sind).

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Fragen zum Thema Datenbestätigung?

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema „Datenbestätigung“? Dann kontaktieren Sie doch einfach EMF-Ingenieurbüro. Das Fachpersonal von EMF-Ingenieurbüro hilft Ihnen gerne weiter und hat nicht nur Antworten auf Ihre Fragen, sondern findet auch immer die passende Lösung für Sie.

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