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Änderungsabnahme

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Professionelle Beratung bei Fahrzeugmodifikationen nach StVZO § 19(3)
Sie möchten Ihr Fahrzeug individuell modifizieren? Dann sollte die Änderungsabnahme nach § 19 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ein wesentlicher Bestandteil Ihres Vorhabens sein. EMF-Ingenieurbüro steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Fahrzeugänderungen nicht nur Ihrem Geschmack entsprechen, sondern auch allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Was versteht man unter einer Änderungsabnahme nach StVZO § 19(3)?

Die Änderungsabnahme, manchmal auch als Eintragung bezeichnet, ist ein notwendiges Verfahren, wenn an einem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen wurden, die nicht durch ein Prüfzeugnis, z. B. eine ABE – Algemeine Betriebserlaubnis, eintragungsfrei abgedeckt sind. Solche Änderungen können beispielsweise den Umbau von Fahrwerken, das Anbringen von Spoilern oder den Austausch von Rädern und Reifen umfassen. Die umgehende Änderungsabnahme verhindert das Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Wann benötigen Sie eine Änderungsabnahme für Ihr Fahrzeug?

Bereits wenn Sie eine scheinbar geringfügige Änderung an Ihrem Fahrzeug vornehmen, kann diese die Betriebserlaubnis beeinflussen. Hier einige Beispiele, wann Sie eine Änderungsabnahme durchführen lassen müssen:

  • Einbau von Tieferlegungsfedern oder Sportfahrwerken
  • Anpassungen an der Abgasanlage, z. B. durch Sportauspuffanlagen
  • Nachrüstung von größeren oder nicht serienmäßigen Felgen und Reifen
  • Leistungssteigerungen durch Chiptuning oder Motormodifikationen
  • Anbau von aerodynamischen Anbauteilen wie Spoiler oder Bodykits

Die Änderungsabnahme ist entscheidend, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und zu bestätigen, dass Ihr Fahrzeug auch nach den Modifikationen den geltenden Verkehrsvorschriften entspricht.

Der Ablauf der Änderungsabnahme

  1. Vorstellung des Fahrzeugs: Sie bringen Ihr modifiziertes Fahrzeug zu uns.
  2. Prüfung durch Experten: Unsere erfahrenen GTÜ-Prüfer nehmen eine umfassende Untersuchung der vorgenommenen Änderungen vor.
  3. Gutachten: Sofern Ihr Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt, wird ein Änderungsgutachten erstellt, das die Konformität der Modifikationen mit den Verkehrsrichtlinien belegt.
  4. Eintrag in die Fahrzeugpapiere: Mit dem Änderungsgutachten wenden Sie sich an Ihre Zulassungsstelle, um die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.
Ihre Vorteile einer professionellen Änderungsabnahme

Ein anderer Fall ist, das Angebot eines Ausgleichs in Form eines Kostenvoranschlages von der gegnerischen Versicherung. Gehen Sie nicht auf dieses Angebot ein! Natürlich wollen die Versicherungen Geld sparen und folglich sind die gebotenen Summen meist viel zu gering. Es ist Ihr Recht einen KFZ Sachverständigen zu kontaktieren, der ein neutrales Unfallgutachten erstellt – so können Sie sicher sein, dass Sie einen fairen Ausgleich erhalten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

Fragen zum Thema Änderungsabnahme?

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema „Änderungsabnahme“? Dann kontaktieren Sie doch einfach EMF-Ingenieurbüro. Das Fachpersonal von EMF-Ingenieurbüro hilft Ihnen gerne weiter und hat nicht nur Antworten auf Ihre Fragen, sondern findet auch immer die passende Lösung für Sie.

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